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Zitierfest

Rechtsprechung · OLG Brandenburg

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.08.2025 – 1 U 68/24

Spruchkörper
1. Zivilsenat
ECLI
ECLI:DE:OLGBB:2025:0819.1U68.24.00

Tenor

Die Klagepartei ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.

Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 25.000,00 € festgesetzt.

Gründe

Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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