Rechtsprechung · OLG Bamberg
OLG Bamberg, Berichtigungsbeschluss vom 20.05.2021 – 8 U 274/20
Diktatfehler, Schreibversehen, Berichtigung, Urteil, Prozessurkunde, Zivilprozessordnung, Verfahrensfehler
- Spruchkörper
- 8. Zivilsenat
Tenor
Das Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg – 8. Zivilsenat – vom 28.04.2021 wird in den Gründen wie folgt berichtigt:
Auf Seite 6, Antrag Ziffer III (Zeile 6) des Urteils sind die Worte: „nach Herausgabe“ zu ersetzen durch die Worte: „nach Übergabe und Übereignung“.
Gründe
Randnummer 1
Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat OLG Bamberg in 8 U 274/20 entschieden?“