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Zitierfest

Rechtsprechung · OLG Bamberg

OLG Bamberg, Berichtigungsbeschluss vom 20.05.2021 – 8 U 274/20

Diktatfehler, Schreibversehen, Berichtigung, Urteil, Prozessurkunde, Zivilprozessordnung, Verfahrensfehler
Spruchkörper
8. Zivilsenat

Tenor

Das Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg – 8. Zivilsenat – vom 28.04.2021 wird in den Gründen wie folgt berichtigt:

Auf Seite 6, Antrag Ziffer III (Zeile 6) des Urteils sind die Worte: „nach Herausgabe“ zu ersetzen durch die Worte: „nach Übergabe und Übereignung“.

Gründe

Randnummer 1

Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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