Rechtsprechung · LSG Hamburg
LSG Hamburg, Urteil vom 15.02.2023 – L 2 U 15/21
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:LSGHH:2023:0215.L2U15.21.00
Tenor
1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird wegen des von dem allein unterlegenen Kläger erklärten Rechtsmittelverzichtes abgesehen (§ 136 Abs. 4 des Sozialgerichtsgesetzes – SGG).
Zitierte Vorschriften
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