Rechtsprechung · LSG Hamburg
LSG Hamburg, Urteil vom 31.05.2023 – L 2 AL 34/22
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:LSGHH:2023:0531.L2AL34.22.00
Tenor
1. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten der Klägerin sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
1. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten der Klägerin sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird gemäß § 136 Abs. 4 Sozialgerichtsgesetz abgesehen, da die Klägerin erklärt hat, auf Rechtsmittel zu verzichten.
Zitierte Vorschriften
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