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Zitierfest

Rechtsprechung · LSG Hamburg

LSG Hamburg, Urteil vom 31.05.2023 – L 2 AL 34/22

Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:LSGHH:2023:0531.L2AL34.22.00

Tenor

1. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten der Klägerin sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

1. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten der Klägerin sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe

Randnummer 1

Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird gemäß § 136 Abs. 4 Sozialgerichtsgesetz abgesehen, da die Klägerin erklärt hat, auf Rechtsmittel zu verzichten.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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