Rechtsprechung · LSG Hamburg
LSG Hamburg, Urteil vom 29.01.2026 – L 1 KR 86/24 KH
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:LSGHH:2026:0129.L1KR86.24KH.00
Tenor
1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
Dieses Urteil ergeht angesichts des Verzichts der rechtsmittelberechtigten Beteiligten auf Rechtsmittel ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (§ 136 Abs. 4 des Sozialgerichtsgesetzes).
Zitierte Vorschriften
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