Rechtsprechung · LSG Hamburg
LSG Hamburg, Urteil vom 27.11.2025 – L 1 KR 33/24 KH
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:LSGHH:2025:1127.L1KR33.24KH.00
Tenor
1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 29. Februar 2024 aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 23.841,48 Euro nebst Zinsen in Höhe 5 % p.a. seit dem 14. Januar 2020 zu zahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtstreits in allen Rechtszügen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 29. Februar 2024 aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 23.841,48 Euro nebst Zinsen in Höhe 5 % p.a. seit dem 14. Januar 2020 zu zahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtstreits in allen Rechtszügen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
Dieses Urteil ergeht angesichts des Verzichts der rechtsmittelberechtigten Beteiligten auf Rechtsmittel ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (§ 136 Abs. 4 des Sozialgerichtsgesetzes).
Zitierte Vorschriften
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