Rechtsprechung · LG Essen
LG Essen, Beschluss vom 12.04.2024 – I StVK 1237/22 BEW
- Spruchkörper
- I. Strafvollstreckungskammer
- ECLI
- ECLI:DE:LGE:2024:0412.I.STVK1237.22BEW.00
- Normenkette
- StGB § 56g
Tenor
wird die Restfreiheitsstrafe aus dem Urteil Amtsgerichts Gelsenkirchen vom 06.11.2013 nach Ablauf der Bewährungszeit gemäß § 56g StGB erlassen.
Widerrufsgründe sind nicht bekannt geworden.
Gründe
Randnummer 1
Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat LG Essen in I StVK 1237/22 BEW entschieden?“