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Zitierfest

Rechtsprechung · LG Essen

LG Essen, Beschluss vom 12.04.2024 – I StVK 1237/22 BEW

Spruchkörper
I. Strafvollstreckungskammer
ECLI
ECLI:DE:LGE:2024:0412.I.STVK1237.22BEW.00
Normenkette
StGB § 56g

Tenor

wird die Restfreiheitsstrafe aus dem Urteil Amtsgerichts Gelsenkirchen vom 06.11.2013 nach Ablauf der Bewährungszeit gemäß § 56g StGB erlassen.

Widerrufsgründe sind nicht bekannt geworden.

Gründe

Randnummer 1

Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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