Rechtsprechung · LG Cottbus
LG Cottbus, Urteil vom 23.03.2022 – 3 O 319/17
- Spruchkörper
- 3. Zivilkammer
- ECLI
- ECLI:DE:LGCOTTB:2022:0323.3O319.17.00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: bis 80.000,00 €.
Tatbestand
Hinsichtlich des Tatbestandes wird auf den Hinweisbeschluss vom 15.05.2020 unter I verwiesen.
Gründe
Die zulässige Klage ist unbegründet.
Der geltend gemachte Anspruch ist verjährt.
Hinsichtlich der weiteren Begründung wird auf den Hinweisbeschluss vom 15.05.2020, Bl. 94 der Akte, verwiesen, der den Parteien zur Kenntnis gegeben wurde und gegen den die Klägerseite nichts mehr erinnert hat.
Zitierte Vorschriften
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