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Zitierfest

Rechtsprechung · LAG Schleswig-Holstein

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.09.2023 – 5 Ta 49/23

Gegenstandswert für die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren - Weiterbeschäftigung als unechter Hilfsantrag
Spruchkörper
5. Kammer
ECLI
ECLI:DE:LARBGSH:2023:0911.5TA49.23.00
Normenkette
§ 45 Abs 1 GKG 2004, § 33 RVG

Leitsatz

Wird der allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch als unechter Hilfsantrag gestellt, ist dieser gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG nur dann streitwerterhöhend zu berücksichtigen, wenn über ihn eine Entscheidung ergeht. Dies gilt auch im Falle eines Vergleichsabschlusses.

Zitierte Vorschriften

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