Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · LAG Rheinland-Pfalz

LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.06.2010 – 5 Ta 106/10

Prozesskostenhilfe
Spruchkörper
5. Kammer
ECLI
ECLI:DE:LAGRLP:2010:0621.5TA106.10.0A

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 20.04.2010 3 Ca 1794/09 teilweise abgeändert:

Die angeordnete Ratenzahlung mit Wirkung vom 12.04.2010 in Höhe von 15,00 EUR pro Monat wird aufgehoben.

Gründe

Randnummer 1

Nach dem im Beschwerdeverfahren vorgelegten Nachweis über die zu zahlenden Stromkosten steht die wirtschaftliche Bedürftigkeit der Beschwerdeführerin fest. Deshalb war der zunächst zutreffende Beschluss des Arbeitsgerichts Trier hinsichtlich der angeordneten Ratenzahlungen aufzuheben mit der Maßgabe, dass diese Anordnung ersatzlos entfällt.

Randnummer 2

Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel gegeben.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat LAG Rheinland-Pfalz in 5 Ta 106/10 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten