Rechtsprechung · LAG Hessen
LAG Hessen, Beschluss vom 27.01.2017 – 5 Sa 590/16
- Spruchkörper
- 5. Kammer
- ECLI
- ECLI:DE:LAGHE:2017:0127.5SA590.16.0A
Tenor
Das Urteil vom 24.11.2016 wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit des Tenors um folgende Kostenentscheidung ergänzt:
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Gründe
Die Kostenentscheidung ist bei der Formulierung des Tenors infolge eines Versehens unterblieben. Da an diesem für alle Beteiligten offenkundigen Versehen kein Zweifel bestehen kann, ist das Urteil zu berichtigen.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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