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Rechtsprechung · LAG Hamm

LAG Hamm, Berichtigungsbeschluss vom 22.04.2025 – 10 SLa 837/24

Spruchkörper
10. Kammer
ECLI
ECLI:DE:LAGHAM:2025:0422.10SLA837.24.00

Tenor

wird der Tatbestand des Urteils vom 26.02.2025 auf Seite 3, 2. Absatz dahingehend berichtigt, dass es anstatt:

„Im Mai 2019 erfuhr die Beklagte, dass die C GmbH offenbar passgenaue Kampfangebote unterbreiten konnte…“

richtig lautet:

„Im Mai 2019 erfuhr die Klägerin, dass die C GmbH offenbar passgenaue Kampfangebote unterbreiten konnte…“

Gründe

Randnummer 2

Die Berichtigung erfolgt auf Antrag der Klägerin und nach Anhörung sowie Zustimmung der Beklagten aufgrund einer offensichtlichen Unrichtigkeit gemäß § 319 ZPO.

Randnummer 3

Die Berichtigung konnte ohne mündliche Verhandlung durch die Vorsitzende allein ergehen.

Randnummer 4

Gegen diesen Beschluss ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Randnummer 5

Hamm, 22.04.2025

Zitierte Vorschriften

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