Rechtsprechung · LAG Hamm
LAG Hamm, Berichtigungsbeschluss vom 22.04.2025 – 10 SLa 837/24
- Spruchkörper
- 10. Kammer
- ECLI
- ECLI:DE:LAGHAM:2025:0422.10SLA837.24.00
Tenor
wird der Tatbestand des Urteils vom 26.02.2025 auf Seite 3, 2. Absatz dahingehend berichtigt, dass es anstatt:
„Im Mai 2019 erfuhr die Beklagte, dass die C GmbH offenbar passgenaue Kampfangebote unterbreiten konnte…“
richtig lautet:
„Im Mai 2019 erfuhr die Klägerin, dass die C GmbH offenbar passgenaue Kampfangebote unterbreiten konnte…“
Gründe
Die Berichtigung erfolgt auf Antrag der Klägerin und nach Anhörung sowie Zustimmung der Beklagten aufgrund einer offensichtlichen Unrichtigkeit gemäß § 319 ZPO.
Die Berichtigung konnte ohne mündliche Verhandlung durch die Vorsitzende allein ergehen.
Gegen diesen Beschluss ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.
Hamm, 22.04.2025
Zitierte Vorschriften
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