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Zitierfest

Rechtsprechung · KG

KG, Beschluss vom 22.06.2022 – 19 W 75/22

Spruchkörper
19. Zivilsenat
ECLI
ECLI:DE:KG:2022:0622.19W75.22.00

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kreuzberg vom 04.03.2022 wird auf seine Kosten nach einem Geschäftswert von 175.000 EUR zurückgewiesen.

Gründe

Randnummer 1

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.

Randnummer 2

Auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung, denen sich der Senat anschließt, wird Bezug genommen. Der Beteiligte zu 1. hat sein Rechtsmittel nicht begründet.

Randnummer 3

Die Kostenentscheidung folgt aus § 84 FamFG.

Randnummer 4

Die Wertfestsetzung hat ihre Grundlage in § 65 GNotKG.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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