Rechtsprechung · KG
KG, Beschluss vom 22.06.2022 – 19 W 75/22
- Spruchkörper
- 19. Zivilsenat
- ECLI
- ECLI:DE:KG:2022:0622.19W75.22.00
Tenor
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kreuzberg vom 04.03.2022 wird auf seine Kosten nach einem Geschäftswert von 175.000 EUR zurückgewiesen.
Gründe
Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.
Auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung, denen sich der Senat anschließt, wird Bezug genommen. Der Beteiligte zu 1. hat sein Rechtsmittel nicht begründet.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 84 FamFG.
Die Wertfestsetzung hat ihre Grundlage in § 65 GNotKG.
Zitierte Vorschriften
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