Rechtsprechung · FG Hamburg
FG Hamburg, Beschluss vom 07.11.2014 – 3 KO 270/14
- Spruchkörper
- 3. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:FGHH:2014:1107.3KO270.14.0A
Leitsatz
Eine unstatthafte erneute Gerichtskosten-Erinnerung ist nicht mehr gebührenfrei (Änderung der Rechtsprechung) (Rn.1)
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Gründe
...
Die unstatthafte erneute Gerichtskosten-Erinnerung ist nicht mehr gerichtsgebührenfrei gemäß § 66 Abs. 8 GKG, da die gesetzlich bestimmte Gebührenfreiheit nur für nach dem Gesetz statthafte Verfahren gilt (Bay. LSG, Beschluss vom 07.08.2014 L 15 SF 146/14 E, Juris). Der Gesetzgeber wollte mit dieser Regelung erneute Auseinandersetzungen über Kosten verhindern. Dieser Gesichtspunkt kommt jedoch dann nicht zum Tragen, wenn eine Entscheidung in der Sache grundsätzlich nicht (mehr) möglich ist, weil ein Rechtsmittel bereits unstatthaft ist (Beschlüsse OLG Köln vom 31.05.2013 I-17 W 34/13, JurBüro 2013, 594 ; BFH vom 30.05.2012 IX B 55/12, BFH/NV 2012/1799; vom 26.01.2005 VII B 332/04, BFH/NV 2005, 905; vom 14.08.1995 VII B 142/95, BFH/NV 1996, 242, Änderung der Rechtsprechung; jeweils m. w. N.).
Zitierte Vorschriften
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