Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 27.09.2007 – C-9/07
- Spruchkörper
- Siebte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2007:560
Tenor
1. Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/74/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 80/987/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen hat.
2. Die Französische Republik trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 27. September 2007 – Kommission/Frankreich / (Rechtssache C-9/07)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2002/74/EG – Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers – Keine fristgerechte Umsetzung“
1. Vertragsverletzungsklage – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 8)
2. Mitgliedstaaten – Verpflichtungen – Umsetzung der Richtlinien – Verstoß – Rechtfertigung mit der innerstaatlichen Ordnung - Unzulässigkeit (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 9)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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