Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 15.04.2011 – C-613/10
- Spruchkörper
- Siebte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2011:266
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 15. April 2011 – Debiasi/Agenzia delle Entrate, Ufficio di Parma / (Rechtssache C-613/10)
„Vorabentscheidungsersuchen – Offensichtliche Unzulässigkeit“
Vorabentscheidungsverfahren – Zulässigkeit – Ohne hinreichende Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang gestellte Fragen – Offensichtliche Unzulässigkeit (Art. 267 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 92 § 1 und Art. 103 § 1) (vgl. Randnrn. 19-32 und Tenor)
Gegenstand
Zitierte Vorschriften
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