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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 29.03.2012 – C-570/11 P[R]

Bruno Gollnisch gegen Europäisches Parlament. Rechtsmittel – Vorläufiger Rechtsschutz – Vorrechte und Befreiungen – Aufhebung der Immunität eines Mitglieds des Europäischen Parlaments – Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung – Interesse an einer Aussetzung des Vollzugs.
ECLI
ECLI:EU:C:2012:200

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Herr Gollnisch trägt die Kosten.

Gründe

Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 29. März 2012 – Gollnisch/Parlament / (Rechtssache C-570/11 P[R])

„Rechtsmittel – Vorläufiger Rechtsschutz – Vorrechte und Befreiungen – Aufhebung der Immunität eines Mitglieds des Europäischen Parlaments – Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung – Interesse an einer Aussetzung des Vollzugs“

Vorläufiger Rechtsschutz – Zulässigkeitsvoraussetzungen – Rechtsschutzinteresse – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs einer ablehnenden Verwaltungsentscheidung – Entscheidung des Europäischen Parlaments, mit der ein Antrag auf Schutz der Immunität eines seiner Mitglieder abgelehnt wird – Aussetzung, die die Lage des Antragstellers nicht ändern kann – Kein Rechtsschutzinteresse (Art. 278 AEUV) (vgl. Randnrn. 13-15)

Gegenstand

Zitierte Vorschriften

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