Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Urteil vom 11.06.2009 – C-564/07

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Österreich. Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Patentanwälte - Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung - Pflicht zur Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten im Mitgliedstaat der Dienstleistungserbringung.
Spruchkörper
Dritte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2009:364

Tenor

1. Die Republik Österreich hat gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 49 EG verstoßen, indem sie die in einem anderen Mitgliedstaat regulär niedergelassenen Patentanwälte, die vorübergehend in Österreich Dienstleistungen erbringen möchten, verpflichtet, einen in Österreich wohnhaften Zustellungsbevollmächtigten zu bestellen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 11. Juni 2009 – Kommission/Österreich / (Rechtssache C-564/07)

„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 49 EG – Freier Dienstleistungsverkehr – Patentanwälte – Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung – Pflicht zur Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten im Mitgliedstaat der Dienstleistungserbringung“

1. Vertragsverletzungsklage – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 23)

2. Freier Dienstleistungsverkehr – Beschränkungen (Art. 49 EG) (vgl. Randnrn. 31-32, 35-37, 47-53, 55 und Tenor)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) EuGH, Urteil vom 11.06.2009 – C-564/07 nach: Wortlaut aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Lade C-564/07 (EuGH) und gib die Leitsätze und die tragenden Randnummern wörtlich wieder.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten