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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 12.05.2010 – C-5/10 P-R

Giampietro Torresan gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Vorläufiger Rechtsschutz - Rechtsmittel - Antrag auf Aussetzung der Durchführung des angefochtenen Urteils - Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke CANNABIS - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Dringlichkeit.
ECLI
ECLI:EU:C:2010:269

Tenor

1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Gründe

Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 12. Mai 2010 – Torresan/HABM / (Rechtssache C-5/10 P‑R)

„Vorläufiger Rechtsschutz – Rechtsmittel – Antrag auf Aussetzung der Durchführung des angefochtenen Urteils – Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftswortmarke CANNABIS – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Dringlichkeit“

Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Voraussetzungen – Dringlichkeit – Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden – Beweislast (Art. 278 AEUV) (vgl. Randnrn. 14-17, 20-21)

Gegenstand

Zitierte Vorschriften

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