Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 12.05.2010 – C-5/10 P-R
- ECLI
- ECLI:EU:C:2010:269
Tenor
1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Gründe
Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 12. Mai 2010 – Torresan/HABM / (Rechtssache C-5/10 P‑R)
„Vorläufiger Rechtsschutz – Rechtsmittel – Antrag auf Aussetzung der Durchführung des angefochtenen Urteils – Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftswortmarke CANNABIS – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Dringlichkeit“
Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Voraussetzungen – Dringlichkeit – Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden – Beweislast (Art. 278 AEUV) (vgl. Randnrn. 14-17, 20-21)
Gegenstand
Zitierte Vorschriften
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