Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 14.12.2011 – C-483/11 und C-484/11
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2011:832
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 14. Dezember 2011 – Boncea u. a./Statul român / (Verbundene Rechtssachen C-483/11 und C-484/11)
„Vorabentscheidungsersuchen − Art. 43, 92 § 1 und 103 § 1 der Verfahrensordnung − Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Entschädigung von Personen, die unter der kommunistischen Herrschaft aus politischen Gründen verurteilt wurden – Anspruch auf Ersatz des erlittenen immateriellen Schadens − Mangelnde Umsetzung des Unionsrechts – Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs“
Vorabentscheidungsverfahren – Zuständigkeit des Gerichtshofs – Grenzen – Ersuchen um Auslegung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Nationale Regelung, die keine Maßnahme der Durchführung des Unionsrechts darstellt – Unzuständigkeit des Gerichtshofs (Art. 6 Abs. 1 EUV; Art. 267 AEUV; Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 51 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 28, 30-35 und Tenor)
Gegenstand
Zitierte Vorschriften
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