Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Urteil vom 12.02.2009 – C-475/07

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Polen. Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuer auf elektrischen Strom - Richtlinie 2003/96/EG - Art. 21 Abs. 5 Unterabs. 1 - Zeitpunkt der Entstehung der Steuer.
Spruchkörper
Dritte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2009:86

Tenor

1. Die Republik Polen hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom in der durch die Richtlinie 2004/74/EG des Rates vom 29. April 2004 geänderten Fassung verstoßen, dass sie es unterlassen hat, ihr System der Besteuerung von elektrischem Strom hinsichtlich des Zeitpunkts der Entstehung der Steuer bis zum 1. Januar 2006 den Anforderungen des Art. 21 Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2003/96 anzupassen.

2. Die Republik Polen trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 12. Februar 2009 – Kommission/Polen / (Rechtssache C-475/07)

„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Steuer auf elektrischen Strom – Richtlinie 2003/96/EG – Art. 21 Abs. 5 Unterabs. 1 – Zeitpunkt der Entstehung der Steuer“

1. Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Ermittlung des Streitgegenstands – Kurze Darstellung der Klagegründe – Eindeutige Formulierung der Anträge des Klägers (Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 38 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 43-44)

2. Handlungen der Organe – Richtlinien – Umsetzung durch die Mitgliedstaaten – Notwendigkeit einer klaren und genauen Umsetzung (Art. 249 EG) (vgl. Randnr. 49)

3. Vertragsverletzungsklage – Nachweis der Vertragsverletzung – Obliegenheit der Kommission – Unzureichende oder nicht ordnungsgemäße Umsetzung einer Richtlinie (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 54)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) EuGH, Urteil vom 12.02.2009 – C-475/07 nach: Wortlaut aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Lade C-475/07 (EuGH) und gib die Leitsätze und die tragenden Randnummern wörtlich wieder.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten