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Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 13.07.2011 – C-438/10

Direcţia Generală a Finanţelor Publice Bacău und Administraţia Finanţelor Publice Bacău gegen Lilia Druţu. Ersuchen um Vorabentscheidung: Curtea de Apel Bacău - Rumänien. Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Inländische Abgaben - Art. 110 AEUV - Umweltsteuer, die bei der Erstzulassung von Kraftfahrzeugen erhoben wird.
Spruchkörper
Fünfte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2011:478

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 13. Juli 2011 – Direcția Generală a Finanțelor Publice Bacău et Administrația Finanțelor Publice Bacău/Druțu / (Rechtssache C-438/10)

„Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung – Inländische Abgaben – Art. 110 AEUV – Umweltsteuer, die bei der Erstzulassung von Kraftfahrzeugen erhoben wird“

Steuerliche Vorschriften – Inländische Abgaben – Umweltsteuer auf die Erstzulassung von Kraftfahrzeugen im Inland (Art. 110 AEUV) (vgl. Randnrn. 20-22 und Tenor)

Gegenstand

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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