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Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 06.04.2006 – C-407/05

Reyniers & Sogama BVBA gegen Belgisch Interventie- en Restitutiebureau und Königreich Belgien. Ersuchen um Vorabentscheidung: Hof van Cassatie - Belgien.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2006:246

Gründe

Beschluss des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 6. April 2006 – Reyniers & Sogama / (Rechtssache C-407/05)

„Vorabentscheidungsverfahren – Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung – Erhebung von Einfuhrabgaben – Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung des Versandverfahrens oder des Ortes der Zuwiderhandlung – Folge der fehlenden Angabe der Frist, innerhalb deren dieser Nachweis zu erbringen ist, an den Hauptverpflichteten“

Freier Warenverkehr − Gemeinschaftliches Versandverfahren – Externes gemeinschaftliches Versandverfahren (Verordnungen des Rates Nr. 222/77, Artikel 36 Absatz 3, und Nr. 2726/90, Artikel 34; Verordnungen der Kommission Nr. 1062/87, Artikel 11a, und Nr. 1214/92, Artikel 49) (vgl. Randnrn. 21-26 und Tenor)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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