Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 03.02.2011 – C-395/10
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2011:50
Tenor
1. Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) verstoßen, dass sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen.
2. Die Französische Republik trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 3. Februar 2011 – Kommission/Frankreich / (Rechtssache C-395/10)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2007/2/EG – Umweltpolitik – Geodateninfrastruktur – Austausch und Aktualisierung von Daten in elektronischer Form – Kein Erlass nationaler Umsetzungsmaßnahmen“
Vertragsverletzungsklage – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 258 AEUV) (vgl. Randnr. 9)
Gegenstand
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuGH in C-395/10 entschieden?“