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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Urteil vom 03.02.2011 – C-395/10

Europäische Kommission gegen Französische Republik. Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2007/2/EG - Umweltpolitik - Geodateninfrastruktur - Austausch und Aktualisierung von Daten in elektronischer Form - Kein Erlass nationaler Umsetzungsmaßnahmen.
Spruchkörper
Sechste Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2011:50

Tenor

1. Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) verstoßen, dass sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen.

2. Die Französische Republik trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 3. Februar 2011 – Kommission/Frankreich / (Rechtssache C-395/10)

„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2007/2/EG – Umweltpolitik – Geodateninfrastruktur – Austausch und Aktualisierung von Daten in elektronischer Form – Kein Erlass nationaler Umsetzungsmaßnahmen“

Vertragsverletzungsklage – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 258 AEUV) (vgl. Randnr. 9)

Gegenstand

Zitierte Vorschriften

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