Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 16.01.2008 – C-361/07
- Spruchkörper
- Siebte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2008:16
Tenor
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ist für die Beantwortung der ihm vom Conseil de prud’hommes de Beauvais mit Entscheidung vom 9. Juli 2007 vorgelegten Fragen offensichtlich unzuständig.
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 16. Januar 2008 – Polier / Najar / (Rechtssache C-361/07)
„Vorabentscheidungsersuchen – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Übereinkommen Nr. 158 der Internationalen Arbeitsorganisation – Europäische Sozialcharta – Grundlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs“
Vorabentscheidungsverfahren – Zuständigkeit des Gerichtshofs – Grenzen (Art. 234 EG) (vgl. Randnrn. 10 und 11)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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