Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Urteil vom 24.05.2007 – C-361/05

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien. Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Abfallbewirtschaftung - Richtlinien 75/442/EWG und 1999/31/EG - Illegale und unkontrollierte Abfalldeponien - Abfalldeponien von Níjar, Hoyo de Miguel und Cueva del Mojón.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2007:298

Tenor

1. Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 4, 9 und 13 der Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle in der durch die Richtlinie 91/156/EWG des Rates vom 18. März 1991 geänderten Fassung und aus Art. 14 der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien verstoßen, dass es nicht fristgerecht die Maßnahmen ergriffen hat, die erforderlich sind, um die Anwendung der genannten Vorschriften auf die Abfalldeponien von Níjar, Hoyo de Miguel und Cueva del Mojón (Provinz Almería) sicherzustellen.

2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 24. Mai 2007 – Kommission/Spanien / (Rechtssache C-361/05)

„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Abfallbewirtschaftung – Richtlinien 75/442/EWG und 1999/31/EG – Illegale und unkontrollierte Abfalldeponien – Abfalldeponien von Níjar, Hoyo de Miguel und Cueva del Mojón“

Vertragsverletzungsklage – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 22)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuGH in C-361/05 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten