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Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 08.04.2011 – C-336/10

Administraţia Finanţelor Publice a Municipiului Târgu-Jiu und Administraţia Fondului pentru Mediu gegen Victor Vinel Ijac. Ersuchen um Vorabentscheidung: Curtea de Apel Craiova - Rumänien. Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Inländische Abgaben - Art. 110 AEUV - Umweltsteuer, die bei der erstmaligen Zulassung von Kraftfahrzeugen erhoben wird.
Spruchkörper
Fünfte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2011:231

Tenor

Art. 110 AEUV ist dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat verbietet, eine Umweltsteuer einzuführen, die auf Kraftfahrzeuge bei deren erstmaliger Zulassung in diesem Mitgliedstaat erhoben wird, wenn diese steuerliche Maßnahme in der Weise ausgestaltet ist, dass sie die Inbetriebnahme von in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Gebrauchtfahrzeugen in diesem Mitgliedstaat erschwert, ohne zugleich den Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen desselben Alters und mit derselben Abnutzung auf dem inländischen Markt zu erschweren.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 8. April 2011 – Administraţia Finanţelor Publice a Minicipiului Târgu-Jiu und Administraţia Fondului pentru Mediu/Ijac / (Rechtssache C-336/10)

„Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung – Inländische Abgaben – Art. 110 AEUV – Umweltsteuer, die bei der erstmaligen Zulassung von Kraftfahrzeugen erhoben wird“

Steuerliche Vorschriften – Inländische Abgaben – Umweltsteuer auf die Erstzulassung von Kraftfahrzeugen im Inland (Art. 110 AEVU) (Randnrn. 17-18 und Tenor)

Vorabentscheidungsersuchen – Curte de Apel Craiova – Zulassung von zuvor in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Gebrauchtfahrzeugen – Umweltsteuer auf die Erstzulassung von Kraftfahrzeugen in einem bestimmten Mitgliedstaat – Vereinbarkeit der nationalen Regelung mit Art. 110 AEUV

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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