Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 17.02.2011 – C-321/10
- Spruchkörper
- Siebte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2011:95
Tenor
1. Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) verstoßen, dass es nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Das Königreich Belgien trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 17. Februar 2011 – Kommission/Belgien / (Rechtssache C-321/10)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2007/2/EG – Umweltpolitik – Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) – Austausch und Aktualisierung von Daten in elektronischer Form – Unvollständige Umsetzung“
Vertragsverletzungsklage – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 258 AEUV) (vgl. Randnr. 11)
Gegenstand
Zitierte Vorschriften
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