Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 11.05.2011 – C-32/10

Tony Georgiev Semerdzhiev gegen Del-Pi-Krasimira Mancheva. Ersuchen um Vorabentscheidung: Varhoven kasatsionen sad - Bulgarien. Art. 92 § 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 90/314/EWG - Pauschalreisen - Sachverhalte vor dem Beitritt der Republik Bulgarien zur Europäischen Union - Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs für die Beantwortung der zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen.
Spruchkörper
Fünfte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2011:288

Tenor

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die Beantwortung der vom Varhoven kasatsionen sad (Bulgarien) vorgelegten Fragen offensichtlich unzuständig.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 11. Mai 2011 – Semerdzhiev/Del-Pi-Krasimira Mancheva / (Rechtssache C-32/10)

„Art. 92 § 1 der Verfahrensordnung – Richtlinie 90/314/EWG – Pauschalreisen – Sachverhalte vor dem Beitritt der Republik Bulgarien zur Europäischen Union – Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs für die Beantwortung der zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen”

Vorabentscheidungsverfahren – Zuständigkeit des Gerichtshofs – Grenzen – Auslegung einer Gemeinschaftsrichtlinie in einem zeitlich vor dem Beitritt eines Mitgliedstaats zur Europäischen Union angesiedelten Rechtsstreit – Ausschluss (Art. 267 AEUV) (vgl. Randnrn. 25-27)

Gegenstand

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuGH in C-32/10 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten