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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 25.10.2011 – C-313/10

Land Nordrhein-Westfalen gegen Sylvia Jansen. Ersuchen um Vorabentscheidung: Landesarbeitsgericht Köln - Deutschland. Streichung.
ECLI
ECLI:EU:C:2011:688

Tenor

Die Rechtssache C-313/10 wird im Register des Gerichtshofs gestrichen.

Gründe

Randnummer 1

Das Landesarbeitsgericht Köln hat dem Gerichtshof mit Schreiben vom 6. Oktober 2011, bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangen am 13. Oktober 2011, mitgeteilt, dass der Ausgangsrechtsstreit erledigt sei und es daher sein Vorabentscheidungsersuchen zurückziehe.

Randnummer 2

Unter diesen Umständen ist die Streichung der vorliegenden Rechtssache im Register des Gerichtshofs anzuordnen.

Randnummer 3

Für die Parteien des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren ein Zwischenstreit in dem bei dem vorlegenden Gericht anhängigen Rechtsstreit. Die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts. Die Auslagen anderer Beteiligter für die Abgabe von Erklärungen vor dem Gerichtshof sind nicht erstattungsfähig.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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