Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 25.10.2011 – C-313/10
- ECLI
- ECLI:EU:C:2011:688
Tenor
Die Rechtssache C-313/10 wird im Register des Gerichtshofs gestrichen.
Gründe
Das Landesarbeitsgericht Köln hat dem Gerichtshof mit Schreiben vom 6. Oktober 2011, bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangen am 13. Oktober 2011, mitgeteilt, dass der Ausgangsrechtsstreit erledigt sei und es daher sein Vorabentscheidungsersuchen zurückziehe.
Unter diesen Umständen ist die Streichung der vorliegenden Rechtssache im Register des Gerichtshofs anzuordnen.
Für die Parteien des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren ein Zwischenstreit in dem bei dem vorlegenden Gericht anhängigen Rechtsstreit. Die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts. Die Auslagen anderer Beteiligter für die Abgabe von Erklärungen vor dem Gerichtshof sind nicht erstattungsfähig.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) EuGH, Beschluss vom 25.10.2011 – C-313/10 nach: Wortlaut aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Lade C-313/10 (EuGH) und gib die Leitsätze und die tragenden Randnummern wörtlich wieder.“