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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 09.04.2008 – C-305/07

Radiotelevisione italiana SpA (RAI) gegen PTV Programmazioni Televisive SpA. Ersuchen um Vorabentscheidung: Tribunale ordinario di Genova - Italien.
Spruchkörper
Achte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2008:208

Tenor

Das vom Tribunale ordinario di Genova mit Entscheidung vom 16. Juni 2007 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen ist offensichtlich unzulässig.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 9. April 2008 – RAI/PTV Programmazioni Televisive (Rechtssache C-305/07)

„Vorabentscheidungsersuchen – Offenkundige Unzulässigkeit“

Vorabentscheidungsverfahren – Zulässigkeit – Ohne hinreichende Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang gestellte Fragen (Art. 234 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 23) (vgl. Randnrn. 14-18)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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