Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 09.04.2008 – C-305/07
- Spruchkörper
- Achte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2008:208
Tenor
Das vom Tribunale ordinario di Genova mit Entscheidung vom 16. Juni 2007 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen ist offensichtlich unzulässig.
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 9. April 2008 – RAI/PTV Programmazioni Televisive (Rechtssache C-305/07)
„Vorabentscheidungsersuchen – Offenkundige Unzulässigkeit“
Vorabentscheidungsverfahren – Zulässigkeit – Ohne hinreichende Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang gestellte Fragen (Art. 234 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 23) (vgl. Randnrn. 14-18)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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