Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 24.04.2008 – C-286/07
- Spruchkörper
- Dritte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2008:251
Tenor
1. Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 28 EG verstoßen, dass es mit der streitigen Praxis für die Zulassung von Fahrzeugen in Luxemburg die Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder eines gleichwertigen Dokuments verlangt, das die Eintragung des Fahrzeugverkäufers als Kaufmann belegt, wobei die im Register der Société Nationale de Contrôle Technique eingetragenen Händler davon ausgenommen sind.
2. Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 24. April 2008 – Kommission/Luxemburg / (Rechtssache C-286/07)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 28 EG – Zulassung zuvor in anderen Mitgliedstaaten zugelassener Gebrauchtfahrzeuge – Erfordernis eines Handelsregisterauszugs oder eines gleichwertigen Dokuments, das die Eintragung des Fahrzeugverkäufers als Kaufmann belegt – Entbindung von der Pflicht zur Vorlage von Rechnungen oder anderen Dokumenten, die vorangegangene Eigentumsübertragungen belegen“
Freier Warenverkehr – Mengenmäßige Beschränkungen – Maßnahmen gleicher Wirkung (Art. 28 EG und 30 EG) (vgl. Randnrn. 26, 28, 32, 35, 38-39, 43, 46-48 und Tenor)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuGH in C-286/07 entschieden?“