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Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Urteil vom 14.02.2008 – C-274/06

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien. Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 EG - Nationale Vorschrift, die die Stimmrechte der Aktionäre in Unternehmen des Energiesektors beschränkt - Für öffentliche Einrichtungen geltende Beschränkung.
Spruchkörper
Dritte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2008:86

Tenor

Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 56 EG verstoßen, dass es Maßnahmen wie die in der 27. Zusatzbestimmung des Gesetzes 55/1999 vom 29. Dezember 1999 zur Einführung steuerlicher, verwaltungsrechtlicher und sozialer Maßnahmen in der durch Artikel 94 des Gesetzes 62/2003 vom 30. Dezember 2003 geänderten Fassung enthaltenen aufrechterhalten hat, die das Stimmrecht der öffentlichen Einrichtungen in spanischen Unternehmen des Energiesektors beschränken.

Das Königreich Spanien trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 14. Februar 2008 – Kommission / Spanien / (Rechtssache C-274/06)

„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 56 EG – Nationale Vorschrift, die die Stimmrechte der Aktionäre in Unternehmen des Energiesektors beschränkt − Für öffentliche Einrichtungen geltende Beschränkung“

Freier Kapitalverkehr – Beschränkungen – Gesellschaftsrecht – Nationale Regelung, die die Stimmrechte für Aktien beschränkt, die von öffentlichen Einrichtungen an inländischen Unternehmen des Energiesektors gehalten werden (Art. 56 EG und 58 Abs. 1 Buchst. b EG) (vgl. Randnrn. 27, 53-54 und Tenor)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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