Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 27.11.1991 – C-273/90
Meico-Fell gegen Hauptzollamt Darmstadt. Ersuchen um Vorabentscheidung: Hessisches Finanzgericht - Deutschland. Auslegung von Artikel 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1697/79 des Rates - Nacherhebung von Eingangs- oder Ausfuhrabgaben - Strafrechtlich verfolgbare Handlung.
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:1991:446
Gründe
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