Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 04.10.2011 – C-272/11 P

Mariyus Noko Ngele gegen Europäische Kommission u.a. Rechtsmittel – Außervertragliche Haftung – Kausalzusammenhang – Teilweise unzulässiges und teilweise unbegründetes Rechtsmittel – Art. 119 der Verfahrensordnung.
Spruchkörper
Achte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2011:632

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Herr Noko Ngele trägt seine eigenen Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 4. Oktober 2011 – Noko Ngele/Kommission u. a. / (Rechtssache C-272/11 P)

„Rechtsmittel – Außervertragliche Haftung – Kausalzusammenhang – Teilweise unzulässiges und teilweise unbegründetes Rechtsmittel – Art. 119 der Verfahrensordnung“

1. Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Schaden – Kausalzusammenhang – Nichtvorliegen einer der Voraussetzungen – Abweisung der Schadensersatzklage in vollem Umfang (Art. 340 Abs. 2 AEUV) (vgl. Randnrn. 15-16)

2. Rechtsmittel – Gründe – Fehlerhafte Tatsachenwürdigung – Offensichtliche Unzulässigkeit (Art. 256 Abs. 1 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58) (vgl. Randnrn. 18, 25)

3. Beamte – Beistandspflicht der Verwaltung – Umfang – Beistand, durch den dem begünstigten Beamten nicht die Genehmigung erteilt wird, in seinem eigenen Namen oder im Namen des Organs aufzutreten (Beamtenstatut, Art. 24 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 26-27)

Gegenstand

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuGH in C-272/11 P entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten