Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 07.07.2011 – C-263/10
- Spruchkörper
- Erste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2011:466
Gründe
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 7. Juli 2011 – Nisipeanu/Direcţia Generală a Finanţelor Publice Gorj u. a. / (Rechtssache C-263/10)
„Inländische Abgaben – Art. 110 AEUV – Umweltsteuer, die bei der Erstzulassung von Kraftfahrzeugen erhoben wird“
1. Steuerliche Vorschriften – Inländische Abgaben – Umweltsteuer auf die Erstzulassung von Kraftfahrzeugen im Inland – Steuer, die auf eingeführte Gebrauchtfahrzeuge anwendbar ist und zu der es keine Entsprechung für bereits auf dem inländischen Markt befindliche Gebrauchtfahrzeuge desselben Alters und mit derselben Abnutzung gibt – Unzulässigkeit (Art. 110 AEUV) (vgl. Randnrn. 28-29 und Tenor)
2. Vorabentscheidungsverfahren – Auslegung – Zeitliche Wirkung der Auslegungsurteile – Rückwirkung – Begrenzung durch den Gerichtshof – Voraussetzungen – Bedeutung der finanziellen Konsequenzen des Urteils für den betreffenden Mitgliedstaat – Kein entscheidendes Kriterium (Art. 110 AEUV) (vgl. Randnrn. 32-36)
Gegenstand
Zitierte Vorschriften
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