Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Urteil vom 13.03.2008 – C-248/06

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien. Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Forschung und Entwicklung - Regelung über den Abzug von im Ausland getätigten Ausgaben.
Spruchkörper
Dritte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2008:161

Tenor

Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 43 EG und 49 EG über die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr sowie den entsprechenden Vorschriften des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992, nämlich den Art. 31 und 36 dieses Abkommens, verstoßen, dass es für den Abzug von Ausgaben für Tätigkeiten im Bereich der Forschung und Entwicklung sowie der technologischen Innovation eine Regelung beibehalten hat, die für im Ausland getätigte Ausgaben ungünstiger ist als für Ausgaben in Spanien, und zwar die Regelung, die sich aus Art. 35 der Ley del Impuesto de Sociedades (Körperschaftsteuergesetz) in der durch das Real Decreto Legislativo 4/2004 vom 5. März 2004 geänderten Fassung ergibt.

Das Königreich Spanien trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 13. März 2008 – / Kommission / Spanien / (Rechtssache C-248/06)

„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Niederlassungsfreiheit – Freier Dienstleistungsverkehr – Beschränkungen – Forschung und Entwicklung – Regelung über den Abzug von im Ausland getätigten Ausgaben“

1. Freizügigkeit – Niederlassungsfreiheit – Freier Dienstleistungsverkehr – Beschränkungen – Steuerrecht – Körperschaftsteuer (Art. 43 EG und 49 EG; EWR‑Abkommen, Art. 31 und 36) (vgl. Randnrn. 25, 42-43 und Tenor)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuGH in C-248/06 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten