Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 23.02.2006 – C-232/03
- Spruchkörper
- Erste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2006:128
Tenor
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt seine eigenen Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 23. Februar 2006, Kommission / Finnland / (Rechtssache C-232/03)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Arbeitnehmer – Freizügigkeit – Benutzung von im Ausland zugelassenen und dem Arbeitnehmer von dem im Ausland ansässigen Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Fahrzeugen)
Freizügigkeit – Arbeitnehmer – Beschränkungen (Artikel 39 EG) (vgl. Randnrn. 49-52, 55, Tenor 1)
Gegenstand:
Tenor:
Die Republik Finnland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 39 EG verstoßen, dass sie
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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