Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 20.05.2010 – C-228/09
- Spruchkörper
- Dritte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2010:295
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Europäische Kommission trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 20. Mai 2010 – Kommission/Polen / (Rechtssache C-228/09)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 78, 79, 83 und 86 – Besteuerungsgrundlage – Verkauf eines Kraftfahrzeugs – Einbeziehung einer Gebühr für nicht zugelassene Kraftfahrzeuge in die Besteuerungsgrundlage“
Steuerliche Vorschriften – Harmonisierung der Rechtsvorschriften – Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Besteuerungsgrundlage (Richtlinie 2006/112 des Rates, Art. 78 Abs. 1 Buchst. a sowie Art. 79, 83 und 86) (vgl. Randnrn. 33-34, 39-40, 46-48, 50-51)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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