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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Urteil vom 20.05.2010 – C-228/09

Europäische Kommission gegen Republik Polen. Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 78, 79, 83 und 86 - Besteuerungsgrundlage - Verkauf eines Kraftfahrzeugs - Einbeziehung einer Gebühr für nicht zugelassene Kraftfahrzeuge in die Besteuerungsgrundlage.
Spruchkörper
Dritte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2010:295

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Europäische Kommission trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 20. Mai 2010 – Kommission/Polen / (Rechtssache C-228/09)

„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 78, 79, 83 und 86 – Besteuerungsgrundlage – Verkauf eines Kraftfahrzeugs – Einbeziehung einer Gebühr für nicht zugelassene Kraftfahrzeuge in die Besteuerungsgrundlage“

Steuerliche Vorschriften – Harmonisierung der Rechtsvorschriften – Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Besteuerungsgrundlage (Richtlinie 2006/112 des Rates, Art. 78 Abs. 1 Buchst. a sowie Art. 79, 83 und 86) (vgl. Randnrn. 33-34, 39-40, 46-48, 50-51)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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