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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Urteil vom 13.03.2008 – C-227/06

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG und 30 EG - Maßnahmen gleicher Wirkung - Bauprodukte - Richtlinie 89/106/EWG - Fehlen harmonisierter Normen - Nationale Konformitätszeichen - Konformitätsvermutung.
Spruchkörper
Dritte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2008:160

Tenor

Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 28 EG und 30 EG verstoßen, dass es die Wirtschaftsteilnehmer, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte und/oder vertriebene Bauprodukte in Belgien vertreiben möchten, veranlasst hat, belgische Konformitätszeichen zu erwerben.

Das Königreich Belgien trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 13. März 2008 – / Kommission / Belgien / (Rechtssache C-227/06)

„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 28 EG und 30 EG – Maßnahmen gleicher Wirkung – Bauprodukte – Richtlinie 89/106/EWG – Fehlen harmonisierter Normen – Nationale Konformitätszeichen – Konformitätsvermutung“

Freier Warenverkehr – Mengenmäßige Beschränkungen – Maßnahmen gleicher Wirkung (Art. 28 EG und 30 EG) (vgl. Randnrn. 52-69 und Tenor)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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