Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 13.03.2008 – C-227/06
- Spruchkörper
- Dritte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2008:160
Tenor
Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 28 EG und 30 EG verstoßen, dass es die Wirtschaftsteilnehmer, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte und/oder vertriebene Bauprodukte in Belgien vertreiben möchten, veranlasst hat, belgische Konformitätszeichen zu erwerben.
Das Königreich Belgien trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 13. März 2008 – / Kommission / Belgien / (Rechtssache C-227/06)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 28 EG und 30 EG – Maßnahmen gleicher Wirkung – Bauprodukte – Richtlinie 89/106/EWG – Fehlen harmonisierter Normen – Nationale Konformitätszeichen – Konformitätsvermutung“
Freier Warenverkehr – Mengenmäßige Beschränkungen – Maßnahmen gleicher Wirkung (Art. 28 EG und 30 EG) (vgl. Randnrn. 52-69 und Tenor)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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