Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 20.06.2013 – C-219/12
Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr gegen Unabhängiger Finanzsenat Außenstelle Linz. Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie – Art. 4 Abs. 1 und 2 – Begriff ‚wirtschaftliche Tätigkeiten‘ – Vorsteuerabzug – Betrieb einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach eines Wohnhauses – Lieferung an das Netz – Entgelt – Stromerzeugung, die geringer ist als der Verbrauch.
- Spruchkörper
- Zweite Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:413
Gründe
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