Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 03.05.2012 – C-185/12
- Spruchkörper
- Zweite Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2012:273
Gründe
Beschluss des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 3. Mai 2012 – Ciampaglia / (Rechtssache C-185/12)
„Vorabentscheidungsersuchen – Offensichtliche Unzulässigkeit“
Vorabentscheidungsverfahren – Zulässigkeit – Ersuchen, das keine klaren Fragen enthält und keine hinreichenden Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang macht – Offensichtliche Unzulässigkeit (Art. 267 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 23; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 92 und 103 § 1) (vgl. Randnrn. 4‑9)
Gegenstand
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) EuGH, Beschluss vom 03.05.2012 – C-185/12 nach: Wortlaut aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Lade C-185/12 (EuGH) und gib die Leitsätze und die tragenden Randnummern wörtlich wieder.“