Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 27.09.2007 – C-175/06
- ECLI
- ECLI:EU:C:2007:552
Tenor
Die Rechtssache C-175/06 wird im Register des Gerichtshofs gestrichen.
Gründe
Mit Beschluss vom 26. März 2007, bei der Kanzlei des Gerichtshofs am 21. September 2007 eingegangen, hat das Tribunale civile di Genova die Erledigung der bei ihm anhängigen Rechtssache festgestellt, so dass die zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen gegenstandslos geworden sind.
Unter diesen Umständen ist die Streichung der vorliegenden Rechtssache im Register des Gerichtshofs anzuordnen.
Für die Parteien des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren ein Zwischenstreit in dem bei dem nationalen Gericht anhängigen Rechtsstreit; die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts. Die Auslagen anderer Beteiligter für die Abgabe von Erklärungen vor dem Gerichtshof sind nicht erstattungsfähig.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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