Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Urteil vom 21.01.2010 – C-17/09

Europäische Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland. Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Dienstleistungen der Entsorgung von Bio- und Grünabfall - Vergabe ohne offene Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2010:33

Tenor

1. Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 8 in Verbindung mit den Abschnitten III bis VI der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge verstoßen, dass die Stadt Bonn und die Müllverwertungsanlage Bonn GmbH einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über die Entsorgung von Biomüll und Grünabfällen vergeben haben, ohne ein Vergabeverfahren mit europaweiter Ausschreibung durchzuführen.

2. Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 21. Januar 2010 – Kommission/Deutschland / (Rechtssache C-17/09)

„Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Dienstleistungen der Entsorgung von Bio- und Grünabfall – Vergabe ohne offene Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge“

1. Rechtsangleichung – Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge – Richtlinie 92/50 – Vertragsverletzung (Richtlinie 92/50 des Rates) (vgl. Randnrn. 15-18)

2. Rechtsangleichung – Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge – Richtlinie 89/665 (Art. 226 EG; Richtlinie 89/665 des Rates) (vgl. Randnrn. 22-23)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuGH in C-17/09 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten