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Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 13.07.2006 – C-166/06

Eurodomus srl gegen Comune di Bolzano. Ersuchen um Vorabentscheidung: Tribunale civile di Bolzano - Italien.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2006:485

Tenor

Das vom Tribunale civile di Bolzano mit Entscheidung vom 4. Januar 2006 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen ist unzulässig.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 13. Juli 2006 – Eurodomus/Gemeinde Bozen / (Rechtssache C-166/06)

„Vorabentscheidungsersuchen – Offensichtliche Unzulässigkeit“

Vorabentscheidungsverfahren – Zulässigkeit – Ohne hinreichende Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang gestellte Fragen – In einem eine sachdienliche Beantwortung ausschließenden Zusammenhang gestellte Fragen (Artikel 234 EG) (Randnrn. 8-10)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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