Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Beschluss vom 13.07.2006 – C-166/06
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2006:485
Tenor
Das vom Tribunale civile di Bolzano mit Entscheidung vom 4. Januar 2006 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen ist unzulässig.
Gründe
Beschluss des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 13. Juli 2006 – Eurodomus/Gemeinde Bozen / (Rechtssache C-166/06)
„Vorabentscheidungsersuchen – Offensichtliche Unzulässigkeit“
Vorabentscheidungsverfahren – Zulässigkeit – Ohne hinreichende Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang gestellte Fragen – In einem eine sachdienliche Beantwortung ausschließenden Zusammenhang gestellte Fragen (Artikel 234 EG) (Randnrn. 8-10)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat EuGH in C-166/06 entschieden?“