Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 06.09.2006 – C-161/04

Republik Österreich gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union. Streichung.
ECLI
ECLI:EU:C:2006:512

Tenor

1. Die Rechtssache C-161/04 wird im Register des Gerichtshofes gestrichen.

2. Die Republik Österreich trägt die Kosten des Europäischen Parlaments.

3. Der Rat der Europäischen Union und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften tragen ihre eigenen Kosten.

Gründe

Randnummer 1

Mit am 3. Juli 2006 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangenem Schreiben hat die Republik Österreich dem Gerichtshof gemäß Artikel 78 der Verfahrensordnung mitgeteilt, dass sie ihre Klage zurücknehme.

Randnummer 2

Mit am 14. Juli 2006 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangenem Schreiben hat das Parlament nach Artikel 69 § 5 der Verfahrensordnung beantragt, der Republik Österreich die Kosten aufzuerlegen.

Randnummer 3

Der Rat hat innerhalb der gesetzten Frist keine Stellungnahme zur Klagerücknahme eingereicht.

Randnummer 4

Nach Artikel 69 § 5 Absatz 1 der Verfahrensordnung wird die Partei, die die Klage zurücknimmt, zur Tragung der Kosten verurteilt, wenn die Gegenpartei dies in ihrer Stellungnahme zur Rücknahme beantragt.

Randnummer 5

Der Republik Österreich sind somit die Kosten des Parlaments aufzuerlegen.

Randnummer 6

Der Rat trägt, da er insoweit nicht die Verurteilung der Republik Österreich beantragt hat, seine eigenen Kosten.

Randnummer 7

Nach Artikel 69 § 4 Absatz 1 der Verfahrensordnung tragen die Mitgliedstaaten und die Organe, die dem Rechtsstreit als Streithelfer beigetreten sind, ihre eigenen Kosten.

Randnummer 8

Die Kommission hat deshalb ihre eigenen Kosten zu tragen.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuGH in C-161/04 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten