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Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Urteil vom 01.12.2011 – C-157/09

Europäische Kommission gegen Königreich der Niederlande. Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG - Niederlassungsfreiheit - Notare - Staatsangehörigkeitsvoraussetzung - Art. 45 EG - Teilhabe an der Ausübung öffentlicher Gewalt.
Spruchkörper
Sechste Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2011:794

Tenor

1. Das Königreich der Niederlande hat durch die Aufstellung einer Staatsangehörigkeitsvoraussetzung für den Zugang zum Beruf des Notars gegen seine Verpflichtungen aus Art. 43 EG verstoßen.

2. Das Königreich der Niederlande trägt die Kosten.

3. Die Republik Slowenien trägt ihre eigenen Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 1. Dezember 2011 – Kommission/Niederlande / (Rechtssache C-157/09)

„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 43 EG – Niederlassungsfreiheit – Notare – Staatsangehörigkeitsvoraussetzung – Art. 45 EG – Teilhabe an der Ausübung öffentlicher Gewalt“

Freizügigkeit – Niederlassungsfreiheit – Freier Dienstleistungsverkehr – Ausnahmen – Tätigkeiten, die mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind – Tätigkeiten des Notars – Nichteinbeziehung – Staatsangehörigkeitsvoraussetzung für den Zugang zum Beruf des Notars – Unzulässigkeit (Art. 43 EG und 45 Abs. 1 EG) (vgl. Randnrn. 55, 57-58, 60-65, 67-69, 73-74, 76-78, 80-86, 90)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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