Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Urteil vom 14.06.2007 – C-148/05

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland. Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 79/923/EWG - Qualität von Muschelgewässern - Bezeichnung von Muschelgewässern - Programme zur Verringerung der Verschmutzung - Festlegung von Kontrollparametern.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2007:339

Tenor

1. Irland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 79/923/EWG des Rates vom 30. Oktober 1979 über die Qualitätsanforderungen an Muschelgewässer verstoßen, dass es versäumt hat,

– gemäß Art. 4 der Richtlinie alle auszuweisenden Muschelgewässer zu bezeichnen;

– gemäß Art. 3 der Richtlinie alle erforderlichen Werte für die bezeichneten oder nach Art. 4 zu bezeichnenden Muschelgewässer festzulegen;

– gemäß Art. 5 der Richtlinie alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Programme zur Verringerung der Verschmutzung der nach Art. 4 zu bezeichnenden Gewässer aufzustellen.

2. 2. Irland trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 14. Juni 2007 – Kommission/Irland / (Rechtssache C-148/05)

„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 79/923/EWG – Qualität von Muschelgewässern – Bezeichnung von Muschelgewässern – Programme zur Verringerung der Verschmutzung – Festlegung von Kontrollparametern“

1. Vertragsverletzungsklage – Vorverfahren – Aufforderung zur Äußerung (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 32)

2. Vertragsverletzungsklage – Streitgegenstand – Bestimmung während des Vorverfahrens (Art. 226 EG) (vgl. Randnrn. 34-35)

3. Rechtsangleichung – Qualitätsanforderungen an Muschelgewässer – Richtlinie 79/923 (Richtlinie 79/923 des Rates, Art. 3 und 4) (vgl. Randnrn. 46-48, 61-66)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) EuGH, Urteil vom 14.06.2007 – C-148/05 nach: Wortlaut aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Lade C-148/05 (EuGH) und gib die Leitsätze und die tragenden Randnummern wörtlich wieder.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten