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Zitierfest

Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH, Beschluss vom 08.09.2011 – C-144/11

Strafverfahren gegen Asad Abdallah. Ersuchen um Vorabentscheidung: Giudice di pace di Mestre - Italien.
Spruchkörper
Fünfte Kammer
ECLI
ECLI:EU:C:2011:565

Tenor

Das vom Giudice di Pace di Mestre (Italien) mit Entscheidung vom 16. März 2011 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen ist offensichtlich unzulässig.

Gründe

Beschluss des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 8. September 2011 – Strafverfahren/Abdallah / (Rechtssache C-144/11)

„Vorabentscheidungsverfahren – Fehlende Darstellung des Sachverhalts des Ausgangsverfahrens – Offensichtliche Unzulässigkeit“

Vorabentscheidungsverfahren – Zulässigkeit – Fragen, die ohne hinreichend genaue Angaben zum Sachverhalt gestellt worden sind – Offensichtliche Unzulässigkeit (Art. 267 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 23; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 92 § 1 und 103 § 1) (vgl. Randnrn. 12-13 und Tenor)

Gegenstand

Zitierte Vorschriften

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