Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
EuGH, Urteil vom 19.04.2007 – C-134/04
- Spruchkörper
- Siebte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:C:2007:222
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Das Königreich Spanien trägt die Kosten.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt ihre eigenen Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 19. April 2007 – Spanien/Rat / (Rechtssache C-134/04)
„Fischerei – Verordnung [EG] Nr. 2287/2003 zur Aufteilung der Fangquoten zwischen Mitgliedstaaten – Beitrittsakte für Spanien – Ende der Übergangszeit – Erfordernis der relativen Stabilität – Diskriminierungsverbot – Neue Fangmöglichkeiten“
1. Gemeinschaftsrecht – Grundsätze – Gleichbehandlung – Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit – Verbot (Beitrittsakte von 1985; Verordnung Nr. 2287/2003 des Rates) (vgl. Randnrn. 35-38)
2. Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu den Gemeinschaften – Spanien – Fischerei (Beitrittsakte von 1985, Art. 154 bis 166; Verordnung Nr. 2287/2003 des Rates) (vgl. Randnrn. 44-45)
3. Fischerei – Erhaltung der Fischbestände – Fischfangquotenregelung (vgl. Randnr. 46)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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